So rechnet der AZAV-Kalkulator
Der Rechenweg orientiert sich am Aufbau üblicher Kalkulationsvorlagen der fachkundigen Stellen (FKS). Maßgeblich für eine Zulassung sind deren Vorlage und Prüfung.
Rechenweg
- Einzelkosten je Maßnahme nach den Kostenblöcken üblicher FKS-Kalkulationsvorlagen: Eignungsfeststellung (1), Personal für Unterricht und Vor-/Nachbereitung inkl. Ausfallzeiten und Vertretung (2), Lernphase (3), Sozialpädagogik (4), Ausbildungsmittel (5), Raum (6), Prüfungen (7), Sonstiges (9), Unteraufträge (12) und asynchrone Anteile (gesondert).
- Gemeinkostenzuschlag (8) auf die Einzelkosten, Gewinn (10) auf die Selbstkosten, Zuschüsse Dritter (11) als Abzug.
- Kostensatz = Gesamtkosten ÷ kalkulierte Teilnehmende ÷ synchrone UE, gerundet auf Cent; Kosten je TN = Kostensatz × UE.
- Vergleich mit der B-DKS der gewählten Fachrichtung: bis 0 % grün, bis +25 % gelb (Begründung), darüber rot (Zustimmung der BA).
- Bei umsatzsteuerfreien Maßnahmen ist die Vorsteuer auf Sachkosten nicht abziehbar und wird Kosten.
- Jahresplanung: Starts gleichmäßig über das Jahr, Umsatz und Kosten über die Laufzeit verteilt; Finanzplan über 60 Monate mit Umsatzsteuer, vereinfachten Ertragsteuern und Darlehen.
Durchgerechnetes Beispiel
Weiterbildung nach § 81 SGB III in Präsenz: 160 UE, 12 kalkulierte Teilnehmende, Honorar 45,00 € je UE, Gemeinkostenzuschlag 12 %, Gewinn und Wagnis 10 %. Das sind gerundete Beispielwerte aus der Vorlage des Kalkulators. Sie sagen nichts über Marktpreise oder die Zulassungsfähigkeit einer Maßnahme aus.
| Block | Position | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Eignungsfeststellung | 283,50 € |
| 2 | Personal Unterricht | 7.560,00 € |
| 2 | Vor- und Nachbereitung | 1.134,00 € |
| 5 | Ausbildungsmittel / Technik | 285,60 € |
| 6 | Raumkosten | 5.950,00 € |
| 8 | Gemeinkosten | 1.834,21 € |
| 9 | Sonstige Kosten | 72,00 € |
| 10 | Gewinn / Wagnis | 1.711,93 € |
| Gesamtkosten | 18.831,24 € | |
| Kostensatz = 18.831,24 € ÷ 12 TN ÷ 160 UE | 9,81 € | |
| Vergleichswert: B-DKS 43102 (Informatik (o. S.), Fachkraft) | 11,82 € | |
| Abweichung zur B-DKS | -17 % |
Quelle des Vergleichswerts: Bundesagentur für Arbeit (BA), 2026: Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 2026, https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-der-kosten-fuer-massnahmen-der-beruflichen-weiterbildung-2024_ba049411.pdf, Stand: 01. Juli 2026.
Vergleich mit der B-DKS und 25-%-Grenze
Der Kalkulator vergleicht den Kostensatz mit der B-DKS der gewählten Fachrichtung und zeigt das Ergebnis als Ampel. Die rechtliche Einordnung steht in § 179 SGB III – Maßnahmezulassung und § 3 AZAV – Anforderungen an Maßnahmen; eine Übersicht bietet die Seite B-DKS.
Zahlen richtig lesen
- Der Kostensatz zeigt die kalkulierten Kosten je Teilnehmenden und Unterrichtseinheit. Er ist weder ein zugesicherter Preis noch eine Aussage über die Zulassung.
- Eine grüne Ampel bedeutet nur, dass der Kostensatz die gewählte B-DKS nicht übersteigt. Sie ersetzt keine Prüfung durch die FKS.
- Die 25 % über der B-DKS sind kein verfügbarer Aufschlag. Eine Überschreitung setzt nachgewiesene besondere Aufwendungen voraus, oberhalb von 25 % zusätzlich die Zustimmung der BA.
- Umsatz und Ergebnis der Jahresplanung folgen aus Ihren Annahmen zu Belegung, Preisen und Kosten. Sie sind keine Prognose und keine Gewinnzusage.
Weitere Einschränkungen stehen unter Grenzen dieser Rechnung.